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1 Besitz
bə'zɪtsmposesión f, propiedad f<-es, ohne Plural > posesión Feminin; (Eigentum) propiedad Feminin; (Güter) bienes Maskulin Plural; (von Waffen) tenencia Feminin; von etwas Besitz ergreifen tomar posesión de algoder (ohne Pl)
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Jemandes \(auch: einer Sache\) habhaft werden (können) — Jemandes (auch: einer Sache) habhaft werden [können] Die Wendung ist in zwei Bedeutungen gebräuchlich. Wer sprachlich gehoben ausgedrückt einer Person habhaft werden kann, der macht sie ausfindig und nimmt sie fest; der bekommt sie in seine… … Universal-Lexikon
Besitz — Hab und Gut; Vermögen; Eigentum; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Be|sitz [bə zɪts̮], der; es: 1. etwas, was jmdm. gehört; Eigentum: das Haus ist sein e … Universal-Lexikon
Besitz — Im Besitz einer Sache sein: etwas sein eigen nennen; Besitz erwerben: von jemandem etwas kaufen, oder Jemanden in den Besitz einer Sache einsetzen: an jemanden etwas verkaufen oder vererben.{{ppd}} Anstelle der heutigen Urkunden waren nach… … Das Wörterbuch der Idiome
Besitz — Be·sịtz der; es; nur Sg; 1 das, was jemand besitzt (1) ≈ ↑Eigentum (1) <privater, staatlicher Besitz; seinen Besitz vergrößern>: Die Ware geht mit der Bezahlung in Ihren Besitz über; Er verlor seinen ganzen Besitz || K : Besitzanspruch ||… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Besitz — (Possessio), die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, verbunden mit dem Willen, dieselbe für sich, als seine eigne, oder für einen andern, als eine fremde, zu haben. Vielfach tragen wir aber das Wort B. auf die Sache selbst über und nennen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Besitz — (Possessio, Rechtsw.), die factische Herrschaft einer Person über einen Gegenstand in der Weise, daß dieselbe beliebig u. mit Ausschluß Anderer auf denselben einwirken kann. Der B. erscheint in rechtlicher Beziehung zunächst als ein reines Factum … Pierer's Universal-Lexikon
Besitz — Besitz. Das natürliche körperliche Innehaben einer Sache wird, wenn damit der Wille verbunden ist, als Recht zu besitzen, juristischer B. An unkörperlichen Sachen, z.B. B. eines Wegrechtes d.h. Ausübung desselben, heißt der B. quasi possessio.… … Herders Conversations-Lexikon
Besitz (Deutschland) — Eine genaue Definition des Besitzbegriffes nach deutschem Recht lässt sich nicht aus der rechtlichen Regelung des § 854 Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) herleiten, sondern ist von der Rechtsprechung und Literatur entwickelt worden.… … Deutsch Wikipedia
Besitz — Ein Mann in Ouagadougou in Afrika schützt beim Schlafen seinen Besitz, ein Fahrrad. Es ist anzunehmen, dass dies auch sein Eigentum ist. In der juristischen Fachsprache bedeutet der Begriff Besitz (lat. possessio) einen Gegenstand, über den… … Deutsch Wikipedia
Besitz (Österreich) — Im österreichischen Sachenrecht bezeichnet nach § 309 ABGB Besitz die vom Besitzwillen (animus) getragene unmittelbare Verfügungsgewalt (corpus) eines Menschen über eine Sache. Das österreichische ABGB ist als naturrechtliche Kodifikation des… … Deutsch Wikipedia
Besitz, der — Der Besitz, des es, plur. car. der Zustand, da man eine Sache besitzet, oder allein in seiner Gewalt hat. Der Besitz eines Hauses, eines Landes, eines Gutes. Ein rechtmäßiger, gegründeter, streitiger Besitz. Besitz ergreifen, Besitz von etwas… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart